ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIZENZBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen von DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH

1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1.
Die DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2.
Für alle Rechtsgeschäfte mit DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. Auftragsablauf

2.1.
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt die DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf.

Die Entwürfe werden in Form von PDFs, Bildschirmscreenshots oder Ausdrucken (nach Wahl von DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH) zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

2.2.
Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

2.3.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen bzw. Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein Zweitmuster fordern.

Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler unsererseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH diese dann bestmöglich umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht garantieren wir für alle Festpreisangebote unserer Standardpreisliste.

Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot der DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH basieren, bieten wir ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt.

Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.


3. Rechnung, Abnahme

3.1.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. (z. Zt. 19%).

3.2.
Nach eigenem Ermessen stellt DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden.
DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (falls keine Vorkasse geleistet wurde). Die Originalgrafik bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.

3.3.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

3.4.
Bei Zahlungsverzug kann DOSCH DESIGN Kommunikationsagentur GmbH Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

4. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

5. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6. Bedingungen bei Software-Lieferungen

Bei der Bereitstellung von Software erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software und der zugehörigen Dokumentation. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Bei Abo-Diensten ist das Nutzungsrecht auf die Laufzeit des Abonnements beschränkt. DOSCH DESIGN erlaubt dem Kunden, die Software im Objektcode und die Anwenderdokumentation („Software“) gleichzeitig auf einem Computersystem für die entsprechenden Aufgaben zu verwenden. Es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend, darf der Kunde die Software nicht dekompilieren oder einem Reverse Engineering unterziehen. DOSCH DESIGN kann das Nutzungsrecht kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung und einer Frist von 30 Tagen gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Erlischt das Nutzungsrecht, muss der Kunde das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der Software innerhalb von 30 Tagen an DOSCH DESIGN zurückgeben oder löschen. Eine Löschung muss DOSCH DESIGN unverzüglich und glaubhaft mitgeteilt werden. Nach schriftlicher Zustimmung von DOSCH DESIGN kann der Kunde eine Kopie zu Archivzwecken behalten.

Die jeweiligen Lizenzverträge der Hersteller müssen vom Kunden eingehalten werden.

Die korrekte Funktion der Software kann nur gewährleistet werden, wenn die Hardware- und Betriebssystemkomponenten des Kunden den Referenzsystemen des jeweiligen Herstellers entsprechen und von diesem freigegeben oder zertifiziert sind. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, diese Voraussetzungen zu erfüllen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.

6.1 Bedingungen bei angepasster Software

Der Kunde erhält ebenfalls ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software und der zugehörigen Dokumentation. Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet, sofern nicht anders vereinbart. Es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend, darf der Kunde die Software nicht dekompilieren oder einem Reverse Engineering unterziehen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. Die Herausgabe des Quellcodes erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung.

7. Schlussbestimmungen

7.1.
Immaterielle Schutzrechte wie Marken-, Urheber-, Nutzungs-, Gebrauchs- und Geschmacks-musterrechte o. ä. an Bildern, Texten, Plänen, Zeichnungen und jeglichen anderen Materialien und Unterlagen, gleich welcher Form, die uns Ihrerseits oder auf Ihre Veranlassung von Dritten zur Verfügung gestellt werden zwecks auftragsgemäßer Verwendung, Verarbeitung, Verbreitung oder jeglicher anderen Form der Nutzung, wurden und werden unsererseits nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für sämtliche Rechte an allen von uns in Ihrem Auftrag benutzten Wortmarken, Marken, Symbole, Bilder o. ä. Die Prüfung des Bestehens derartiger Rechte und die Entrichtung diesbezüglich gegebenenfalls an Dritte zu leistender Lizenz-, Nutzungs- und sonstiger Gebühren o. ä. hat Ihrerseits zu erfolgen. Für eine etwaige Verletzung derartiger Rechte ist - abgesehen von Fällen des Vorsatzes - eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit wir diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen werden sollten, haben Sie uns von derartigen Ansprüchen und den hiermit in Zusammenhang stehenden Kosten vollumfänglich freizustellen.

7.2.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

7.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.4.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrag, bzw. der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz in Marktheidenfeld.

7.5.
Der Auftraggeber wird hiermit informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

7.6.
Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 01.01.2023



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